Schulforum

Wer ist im Schulforum?

Schulleitung

3 Lehrkräfte

3 Vertreter des Elternbeirats

3 Schülersprecher

Auszug aus der Schulordnung für die Realschulen in Bayern (RSO): 

§ 23 Schulforum 

(1) 1 Die Sitzungen des Schulforums sind nicht öffentlich. 2 Sie sind außerhalb der regelmäßigen Unterrichtszeit durchzuführen. 3 Für die Pflicht zur Verschwiegenheit gilt § 20 Abs. 5 entsprechend. 4 Das Schulforum kann zur Behandlung einzelner Tagesordnungspunkte Dritte hinzuziehen. Die Mitglieder haben ein Vorschlagsrecht für die Tagesordnung.

(2) 1 Das Schulforum ist über Art. 69 Abs. 6 BayEUG hinaus auf Verlangen von mindestens vier Mitgliedern einzuberufen. 2 Es ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder ordnungsgemäß geladen sind und mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 3 Die Beschlüsse werden in offener Abstimmung mit einfacher Mehrheit gefasst. 4 Über jede Sitzung ist eine Niederschrift zu erstellen.

(3) 1 Die Lehrerkonferenz bestimmt die Amtsdauer der in das Schulforum gewählten Lehrkräfte. 2 Elternbeirat, Lehrerkonferenz und Klassensprecherversammlung können für den Fall der Verhinderung eine Regelung zur Vertretung der von ihnen gewählten Mitglieder des Schulforums bzw. der Mitglieder des Schülerausschusses treffen.