Übertritt

Informationen für das kommende Schuljahr 2024/25:

Termine:

8. März 2024

Tag der offenen Tür

13 – 14 Uhr: Führung durch das Schulhaus
ab 14 Uhr: Informationsveranstaltung
ab 14:45 Uhr: Vorführungen


6. – 8. Mai 2024

Einschreibung für das Schuljahr 2024/25


14. – 16. Mai 2024

Probeunterricht

Information zur Einschreibung für das Schuljahr 2024/25:

Die Einschreibung der zukünftigen 5. Klassen findet ohne persönliches Erscheinen nach dem folgenden Verfahren im Zeitraum von Mo., 06. Mai bis Mi., 08. Mai 2024 statt.

Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

  • die ausgedruckten und unterschriebenen Formulare des „SchulantragOnline“
  • das Original des Übertrittszeugnisses der Grundschule
  • eine nichtbeglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
  • ggf. den Sorgerechtsbeschluss/die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten,
  • ggf. die Bescheinigung über eine Lese- und/oder Rechtschreibstörung
  • die Originale von Zeugnissen früherer Schulen, falls die Aufnahme nicht im Anschluss an den Besuch einer Grundschule erfolgt.

Sie können diese Unterlagen gesammelt in einem Kuvert entweder persönlich in den Briefkasten der Schule einwerfen oder per Post schicken (Eingang bei der Schule bis Mittwoch, 08.05.2024, 15:00 Uhr).

   Via-Claudia-Realschule Königsbrunn, Schwabenstr. 35, 86343 Königsbrunn

Sie erhalten dann, nach Überprüfung der Unterlagen, per E-Mail alle wichtigen Informationen.

Voraussetzungen zum Übertritt an die Realschule

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran.

Für den Übertritt in die Realschule ist eine Durchschnittsnote von mindestens 2,66 erforderlich. Falls dieser Notendurchschnitt nicht erreicht wurde, besteht die Möglichkeit des Probeunterrichts.

Das über ein Schuljahr gezeigte Lern- und Leistungsvermögen des Kindes ist daher für die Übertrittseignung maßgeblich.

Hier haben wir für Sie die Übertrittsbestimmungen grafisch aufbereitet: Grafik

Was muss in jedem Fall besonders beachtet werden?

  • Für den Übertritt an die Realschule ist ein bestimmtes Höchstalter festgesetzt. Stichtag ist zur Zeit der 30. September des betreffenden Jahres (d.h. 2024). Wer zu diesem Zeitpunkt bereits 12 Jahre alt ist, darf in der Regel nicht in die Jahrgangsstufe 5 aufgenommen werden. Über Ausnahmen in besonderen Fällen entscheidet der Schulleiter. Die Altersstaffelung entsprechend § 26 Abs. 2 Nr. 3 RSO (= alt) ist nicht mehr anzuwenden.
  • Das Übertrittszeugnis hat nur für das unmittelbar folgende Schuljahr Gültigkeit.

Probeunterricht

Wann muss der Probeunterricht besucht werden?

Der Probeunterricht muss besucht werden, wenn im Übertrittszeugnis die Durchschnittsnote 2,66 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht in der 4. Jahrgangsstufe nicht erreicht wurde.

Hier haben wir für Sie die Übertrittsbestimmungen grafisch aufbereitet: Grafik

Wann findet der Probeunterricht statt?

Für die Schülerinnen und Schüler der Grundschule findet der Probeunterricht statt von Dienstag, 14. Mai 2024 bis Donnerstag, 16. Mai 2024.

Wie kann sich mein Kind auf den Probeunterricht vorbereiten?

Mit Hilfe des folgenden Links können Sie Aufgaben des Probeunterrichts einsehen: Probeunterricht

Wie lange dauert der Probeunterricht und was wird geprüft?

Der Probeunterricht dauert grundsätzlich drei Tage.
Zur Durchführung des Probeunterrichts werden kleine Unterrichtsgruppen gebildet, wobei auf bisherige Klassen- und Schulzugehörigkeit Rücksicht genommen werden kann.
Der gesamte Probeunterricht besteht aus Unterrichtseinheiten mit schriftlichen Arbeiten in Deutsch und Mathematik sowie mündlichen Leistungsnachweisen in diesen beiden Fächern.
Der Probeunterricht wird ausschließlich von Lehrkräften der Realschule durchgeführt.

Wann wird eine Schülerin oder ein Schüler mit Probeunterricht in die Realschule aufgenommen?

Den Probeunterricht hat bestanden, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde.

Wie werden die Eltern über das Ergebnis informiert?

Die Eltern werden von der Schule schriftlich informiert, dass ihr Kind den Probeunterricht bestanden oder nicht bestanden hat.

Kann der Probeunterricht wiederholt werden?

Im gleichen Kalenderjahr kann der Probeunterricht nicht wiederholt werden.

Wenn der Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden wurde?

Probeunterricht am Gymnasium mit Noten 4 + 4 in Deutsch und Mathematik: auf Antrag der Eltern Aufnahme an der Realschule ohne Probeunterricht möglich;

Probeunterricht am Gymnasium nicht bestanden mit einmal Note 5 oder schlechter in Deutsch und Mathematik: Teilnahme am Probeunterricht (in der letzten vollen Ferienwoche) an der Realschule möglich. Eine Anmeldung an unserer Realschule sollte noch im Zeitraum Mai-Juni erfolgen.